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Offenes Feuer im Freien: Regeln und Sicherheit

Das Entfachen von offenem Feuer im Freien (z.B. Lagerfeuer, Grillfeuer, Feuerschalen, Brauchtumsfeuer) birgt Gefahren und erfordert die Einhaltung wichtiger Regeln, um Brandgefahren und Fehlalarme zu vermeiden.

Wann sind Anzeige oder Erlaubnis nötig?

Offenes Feuer bedarf keiner Anzeige oder Erlaubnis, wenn es auf Privatgelände oder ausgewiesenen Feuerstätten betrieben wird und folgende Mindestabstände eingehalten werden:

  • 100 Meter entfernt von einem Wald und von leicht entzündbaren Stoffen.
  • 5 Meter entfernt von Gebäuden aus brennbaren Stoffen und sonstigen brennbaren Stoffen.

Wichtige Hinweise:

  • Anzeigepflicht besteht für Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung (z.B. Oster- oder Sonnwendfeuer). Die gesamte Veranstaltung muss eine Woche vorher schriftlich angezeigt werden.
  • Erlaubnispflichtig ist offenes Feuer, bei dem der Mindestabstand zu einem Wald nicht eingehalten wird.
  • Bei geringerer Entfernung zu Gebäuden kann eine Ausnahmegenehmigung nötig sein.
  • Rauchverbot gilt im Wald von 1. März bis 31. Oktober wegen Waldbrandgefahr.
  • Offenes Feuer ist grundsätzlich verboten in Natur-, Landschaft-, Wild- und Wasserschutzgebieten.
  • Das Entzünden von Himmelslaternen ist verboten.

Wohin wenden Sie sich?

Die Zustimmung des Grundstückseigentümers ist immer erforderlich. Zur Vermeidung von Fehlalarmen wird gebeten, größere Feuer bei der zuständigen Gemeinde, Polizeiinspektion und ggf. Feuerwehr anzuzeigen.

AnlassZuständige Stelle
Anzeige/Ausnahmegenehmigung 
(Brauchtumsfeuer, geringe Gebäudeentfernung)
Örtlich zuständige Gemeindeverwaltung
Erlaubnis für Feuer im Wald/WaldnäheAmt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Dienststelle Erding
Erlaubnis für Feuer in SchutzgebietenLandratsamt Freising, Untere Naturschutzbehörde

Sicherheitsregeln für offenes Feuer

Beachten Sie immer folgende Punkte:

  • Gefahr ausschließen: Es muss gewährleistet sein, dass keine Gefahr für die unmittelbare Umgebung ausgeht.
  • Waldbrandgefahr prüfen (z.B. auf www.dwd.de).
  • Untergrund: Feuer auf einem festen, nicht brennbaren Untergrund oder in einer Feuerstelle/-schale entzünden.
  • Tierwohl: Brennmaterial erst am Tag des Abbrennens aufhäufen bzw. vorher umschichten.
  • Brennmaterial: Ausschließlich naturbelassenes Holz, Holzabfälle oder Holzkohle verwenden. Die Verwendung von Altpapier, Kunststoffen, Altölen oder sonstigen Abfällen ist nicht zulässig.
  • Wind: Bei starkem Wind kein Feuer entzünden bzw. das Feuer löschen.
  • Aufsicht: Das Feuer ständig durch eine geeignete Person unter Aufsicht halten.
  • Löschmittel bereithalten: Geeignetes Löschmittel (Feuerlöscher, Wasser) und ein Handy für den Notruf bereithalten.
  • Nach dem Feuer: Feuer und Glut müssen vollständig erloschen sein (ggf. mit Wasser ablöschen).
  • Abfall: Übriggebliebenes Material und Abfälle mitnehmen und ordnungsgemäß entsorgen.

Zuwiderhandlungen können eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit Geldbuße geahndet werden. Das Inbrandsetzen von fremdem Eigentum ist eine Straftat.